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Büromanagement

Rechtssichere Abrechnungen nach aktueller HOAI

Die wirtschaftliche Führung eines Architekturbüros erfordert auch die angemessene Honorierung der Leistungen. Die HOAI 2021 legt dafür die Grundlage. Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ist auch nach der Änderung vom 01.01.2021 die geeignete Basis für Honorarermittlungen.

Mit der HOAI 2021 ist im Sinne des Verbraucherschutzes sichergestellt, dass private Bauherr*innen und öffentliche Auftraggeber*innen weiterhin eine verlässliche Richtlinie für die Zusammenarbeit mit ihren Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen haben.

BKI Honorarermittler

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BKI Honorarermittler 2025

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BKI Handbuch HOAI 2013

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BKI Kommentar zum neuen Architektenvertragsrecht

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BKI bietet effiziente und verlässliche Werkzeuge für das Gebäude- und Büromanagement. Diese geben eine einmalige Hilfestellung zur Ermittlung von Nutzungskosten von Immobilien und bieten einen sicheren Umgang mit der HOAI.

Prof. Dr. sc. Christian Schmidle, Dekan der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen, Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt

Wir sind gerne für Sie da! Unser Support bietet Ihnen kompetente und individuelle Unterstützung zu unseren Produkten. Per E-Mail oder Telefon gestellte Support-Anfragen werden von uns kostenfrei beantwortet. Für unsere Software ist bei Erfordernis Hilfestellung direkt am Bildschirm möglich. Gespräche unserer Hotline-Mitarbeiter*innen werden ausgewertet. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in unsere Produktentwicklungen ein.

Unsere Kundenbetreuer*innen helfen Ihnen gerne bei Fragen zu unserer Software und unseren Print-Produkten weiter. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8:30-12:30 Uhr und von 13:30-16:30 Uhr, Freitag von 8:30-12:30 Uhr. Wir bemühen uns um zügige Problemlösung. Verbesserungsvorschläge und Anregungen nehmen wir gerne entgegen.

Fach-Hotline zum Büromanagement

Ihr(e) Ansprechpartner*innen:

Daniel Borutta-Adolphs, Dipl.-Ing. Architekt
Foroogh Hemmati, Architektin
Patrick Jeske
Martin Mösl, Dipl.-Ing. Dr.-techn. M.A. Architekt
Thomas Schmid, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur
Tanja Vogt, Dipl.Ing. (FH) Architektur
Tabea Wessel, Bachelor of Arts

Die HOAI für das Büromanagement im Architekturbüro

Obwohl die HOAI die Honorarordnung für Architekt*innen und Ingenieur*innen ist, hat sie doch weitreichendere Gültigkeit als nur für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie ist der Leitfaden für die Architektenplanung.

In der HOAI wird die gesamte Ingenieurs- und Architektenleistung bei der Realisierung von Bauvorhaben in Planungsabschnitte eingeteilt, den sogenannten Leistungsphasen, die vom Anwendungsbereich abhängen. Die Leistungsphasen in der Objekt- und Fachplanung sind andere als in der Bauleitplanung oder der Landschaftsplanung. Die HOAI schreibt jedem Leistungsbild anhand des Planungsabschnitts prozentual einen Anteil des Gesamthonorars zu.

Das Honorar hängt direkt zusammen mit den Planungsabschnitten, was bedeutet, dass sie auch entsprechend berechnet und aufgeschlüsselt werden müssen. Zudem sind auch die Aufgabenstellung, die Honorarzone (entsprechend dem Schwierigkeitsgrad) sowie die anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen. Die prozentualen Anteile bedeuten einerseits eine einheitliche und nachvollziehbare Honorarrechnung, andererseits bieten sie neben den anderen zu berücksichtigenden Posten ein hohes Fehlerpotenzial. Insbesondere selbstständige und freischaffende Architekten und Ingenieure stehen hier vor der Herausforderung, dass neben der fachlichen Expertise auch im Bereich des Rechnungswesens Know-how sowie viel Zeit gebraucht wird, um korrekte Honorarvereinbarungen an Auftraggeber zu versenden. Hier ist ein verlässliches Tool hilfreich, das Zeit und eine Menge Aufwand spart und letztlich auch vor den Konsequenzen einer fehlerhaften Honorarabrechnung Schutz bieten kann.

Vom Handbuch bis zum Honorarermittler: BKI-Leistungen im Bereich Büromanagement

Bei BKI haben Sie die Wahl aus verschiedenen Leistungen, die Ihnen die alltägliche Büroorganisation erleichtert:

Sie finden beispielsweise das erforderliche Grundlagenwissen für die sichere Abrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im BKI Handbuch zur HOAI 2013. Das Handbuch wurde von Experten geschrieben, die in Fachgremien an der Entwicklung der HOAI mitwirkten. Erläuterungen und Praxistipps von Justiziaren der Architektenkammern finden Sie im BKI Kommentar zum neuen Architektenvertragsrecht.

Im Bereich der Software steht Ihnen mit dem BKI Honorarermittler das Herzstück unserer Produktpalette im Bereich des Büromanagements im Architekturbüro zur Verfügung: einem HOAI-Honorarrechner, der Ihnen hilft eine schnelle und präzise wie rechtssichere Honorarvereinbarung nach HOAI zu erstellen. Er ist verständlich aufbereitet und auch für Einsteiger leicht zu bedienen. Schritt für Schritt werden Sie mit einer einfachen Handhabung durch die Berechnung geführt. Zur Orientierung sind Mindestsätze, Mittelwerte und Höchstsätze noch immer abrufbar, auch wenn sie seit der Novellierung 2021 nicht mehr bindend sind. Das BKI bietet neben dem Hilfesystem innerhalb der Software und dem Handbuch auch Einführungen in das Programm an. Zudem finden Sie regelmäßige kostenlose Webinare mit den Grundlagen des Honorarrechners und bereits stattgefundene Webinare auf dem BKI YouTube-Kanal.

Büroorganisation mit dem BKI Honorarermittler – logisch strukturiert und nutzerfreundlich, flexibel und bewährt

Architekt*innen und Ingenieur*innen profitieren von dem Fachwissen und den Fähigkeiten der Expert*innen bei BKI. Dazu kommt in den Fach- und Handbüchern sowie der Software die verständliche Aufbereitung aller Informationen mithilfe einer guten Strukturierung sowie Erläuterungen und Kommentaren.

Mit den BKI Honorarrechnern ist es auch möglich, die erstellten Abrechnungen zu exportieren und mit eigenem Logo zu versehen oder umzuformulieren. Somit ist trotz Honorarprogramm eine händische Anpassung möglich und bietet das Beste aus beiden Welten: der automatischen Honorarberechnung und der händischen Erstellung.