BKI Kommentar zum neuen Architektenvertragsrecht
Neues Architektenvertragsrecht ab 01.01.2018 in Kraft - Kompetent kommentiert mit Praxistipps von Justiziaren der Architektenkammern
Der Bundestag verabschiedete im März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird der Architekten- und Ingenieurvertrag explizit im BGB geregelt.
Das Gesetz führt insbesondere den Architekten- und Ingenieurvertrag ein.
Das Werkvertragsrecht weist deshalb große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Das Fachbuch kommentiert die Änderungen. Zusätzlich erhalten Sie wertvolle Praxistipps zu den Auswirkungen – erläutert von Justiziaren der Architektenkammern.
Inhaltsverzeichnis im Überblick:
- Vertragstypische Pflichten
- Sonderkündigungsrecht
- Teilabnahme
- Gesamtschuldnerische Haftung
Herausgeber:
- Dr. jur. Martin Kraushaar, Hauptgeschäftsführer der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
- Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, ehem. Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Wettbewerb und Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg
Autoren:
- Rechtsanwalt Fabian Blomeyer, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer
- Thomas Harion, Geschäftsführender Justiziar der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
- Dr. jur. Sven Kerkhoff, Rechtsreferent der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
- Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Markus Prause, Justiziar u. Hauptreferent der Architektenkammer Niedersachsen
- Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Dr. jur. Volker Schnepel, stellvertr. Bundesgeschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung der Bundesarchitektenkammer
- Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, Leiter des Geschäftsbereichs Recht & Wettbewerb und Justiziar der Architektenkammer Baden-Württemberg