Vom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG - Neuerungen im Überblick kompakt
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, mit neuen Regeln für Energieeffizienz, Sanierung und Neubau.
Wir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus, warum der Gesetzgeber umstellt, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben, Nachweise und Anforderungen für die Beratung und Nachweisführung verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.
Termin
Referierender:
Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht,
ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner
Die erforderlichen Systemvoraussetzungen erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung!
Die Änderungen im GModG treten sukzessive in Kraft:
- Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf
- Anforderungen an die Heizungen
- neue Energieausweise
- neue Effizienzklassen
- Nutzungspflicht für erneuerbare Energien
- Berücksichtigung von Photovoltaik
- Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude
- neue Referenzgebäude
- neue DIN/TS 18599
- u.v.m.