VOB im Bild – das Standardwerk für die Abrechnung nach VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist das Regelwerk zur Vergabe von Bauaufträgen und deren Vertragsbedingungen. Die VOB ergänzt das BGB um die Regeln für Bauleistungen und ist in drei Teilabschnitte unterteilt. Sie beinhaltet Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe (VOB/A) und Allgemeine Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), sowie Allgemeine Technische Vertragsbedingen (VOB/C). Die VOB wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen fortgeschrieben.
Die “VOB im Bild” ist dabei das Standardwerk, mit welchem Sie sicher und einfach die Abrechnung nach der aktuell gültigen Vergabe- und Vertragsordnung regeln. Die geltenden Abrechnungsregeln werden hier in Text und Bild erläutert – praxisnah, klar und leicht verständlich formuliert.

VOB im Bild

VOB im Bild

Hochbau- und Ausbauarbeiten - Abrechnung nach der VOB 2019
Fachbuch, 472 Seiten mit ca. 1.020 Abbildungen; DIN A4
Art.-Nr. 2791
126,17 EUR zzgl. 7% MwSt.

Inhalte der “VOB im Bild”

In der “VOB im Bild” finden Sie ein Kapitel mit Erläuterungen und Details zum besseren Verständnis der VOB. Zudem ist der Wortlaut der ATV DIN 18299 sowie der Wortlaut des Geltungsbereichs und der Abschnitte 0.5 Abrechnungseinheiten und 5 Abrechnung enthalten. Die Abrechnungsregeln finden Sie in Wort und Bild erläutert, zudem sind geometrische Formeln mit Anwendungsbeispielen praxisgerecht gesammelt, um die Abrechnung zu erleichtern.

Die “VOB im Bild” bietet Ihnen den aktuellen Stand der relevanten Regelungen zur Abrechnung nach der VOB 2019. Insbesondere liegt der Fokus auf besonders relevante, 2019 fachtechnisch überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) die kommentiert wurden:

  • DIN 18299, die allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art
  • DIN 18318 für Pflasterdecken und Plattenbeläge sowie Einfassungen
  • DIN 18332 für Naturwerksteinarbeiten
  • DIN 18336 für Abdichtungsarbeiten (wie Dachabdichtungsarbeiten)
  • DIN 18338 für Dachdeckungsarbeiten
  • DIN 18352 für Fliesen- und Plattenarbeiten
  • DIN 18354 für Gussasphaltarbeiten
  • DIN 18358 für Rollladenarbeiten
  • DIN 18360 für Metallbauarbeiten
  • DIN 18382 für Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
  • DIN 18384 für Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen

Sollte es Änderungen in der VOB geben, so werden Sie hier zeitnah eine aktualisierte Ausgabe der “VOB im Bild” finden.

Vorteile der VOB im Bild

Die “VOB im Bild” ist ein handliches Nachschlagewerk, das übersichtlich aufgebaut, verständlich erklärt und von Grundlagen für die Abrechnung bis hin zu Hilfe bei Konflikten mit Bauherr*innen im Alltag von Ingenieur*innen und Architekt*innen unerlässlich ist. Mit grafischen Hilfsmitteln wie darstellendem und erläuterndem Bildmaterial und blauen Unterstreichungen in den Abbildungen wird deutlich, wie die Bauleistung zu ermitteln und abzurechnen ist.
Die Abrechnungen müssen unanfechtbar und korrekt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erstellt werden.

Nutzen Sie daher ein Standardwerk wie die “VOB im Bild”, um korrekte und sichere Abrechnungen nach der VOB zu erstellen. Die “VOB im Bild” hilft dabei, direkt im Voraus Streitigkeiten und Reibungspunkte zu vermeiden. Sie finden zudem auch Hilfestellungen zur Konfliktlösung bei der Abrechnung von Bauleistungen.

Was regelt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)?

Die VOB wurde mit dem Ziel entwickelt, Normen für ein sachgerechtes Vergabeverfahren und Ausführung von Bauvorhaben und deren Aufträgen zu erarbeiten. Für Auftraggeber*innen, die der öffentlichen Hand in Deutschland angehören, ist die VOB verpflichtend – von der Ausschreibung über die Auftragsvergabe bis hin zum Bauvertrag mit Auftragnehmer*innen, im Grunde also für die gesamte Ausführung des Bauvorhabens. Das ergibt sich aufgrund der Schwellenwerte aus der Vergabeverordnung, die solche Ausschreibungen überschreiten – unterhalb dieser Schwellenwerte ergibt es sich aus Runderlassen der zuständigen Ministerien und Gebietskörperschaften. Allerdings gibt es auch für die öffentliche Hand einige Wahlfreiheiten für das Verfahren – beispielsweise, ob ein Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben wird, um die Eignung der Bieter*innen zu prüfen, die sich für die Bauvergabe im Teilnahmewettbewerb anbieten.
Die Vorgaben durch die VOB werden allerdings auch bei privaten Bauverträgen vielfach angewandt. Sie entspricht also einem Regelwerk, das paritätisch von Auftraggeber*innen und Auftragnehmer*innen erarbeitet wurde, also allen Unternehmen und AkteurInnen im Bauwesen. Sie ist allerdings kein Gesetz und keine Rechtsverordnung und muss vereinbart werden.

Die VOB besteht aus drei Abschnitten:

  1. Die VOB/A, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, bestimmt die Anforderungen für das Verfahren der Ausschreibung von Bauvorhaben und der Auftragsvergabe.
  2. Bei der VOB/B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, werden Vorgaben für den Bauvertrag für die Ausführung der Leistungen getätigt. Das BGB bietet Unternehmen der Baubranche sowie Auftraggeber*innen hier Regelungen im Bereich der Werksverträge, die notwendig sind. Die VOB/B entspricht einer Art AGB im Bauvertrag.
  3. Der letzte Teil ist die VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Diese Vorgaben und Anforderungen stellen sicher, dass Leistungsbeschreibungen, Nebenleistungen, besondere Leistungen und Abrechnungen seriös aufgestellt werden und mit einem vertretbaren Aufwand kalkuliert werden. Das Ziel ist es, den Wettbewerb zu stärken.

Um die Vorgaben und Anforderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen für den Ablauf des Auftrags, der Bauvergabe im Sinne des Zuschlags und der Ausführung bis hin zur Leistungsbeschreibung zeitgemäß, realistisch und durchführbar zu erhalten, wird die VOB regelmäßig aktualisiert und Änderungen eingearbeitet. Dementsprechend gibt es auch für die “VOB im Bild” diese Änderungen als neue Auflagen, damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind.